Aktuelle Informationen zur Organisation während der Pandemie durch die Schulleitung:
24.04.2022
Quarantäneregelung
1. Positiv getestete Schüler*innen gehen in Quarantäne und können sich nach 7-10 Tagen z.B. in einem Testzentrum freitesten. Die Eltern informieren das Sekretariat und die Klassenleitung.
2. Schüler*innen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, verbleiben für 5 Tage in Quarantäne, wenn sie nicht geimpft plus geboostert oder weniger als 90 Tage genesen sind.
Bei Schüler*innen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, aber selbst genesen, geimpft bzw. geboostert sind, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie in Quarantäne gehen. Entscheidet man sich für den Schulbesuch, wird erwartet, dass eine Maske getragen und Abstand gehalten wird.
21.03.2022
Masken- und Testpflicht
Ab dem 04.04.2022 entfällt die offizielle Maskenpflicht.
Als Schule sind wir davon überzeugt, dass das weitere Tragen der Masken sowohl in der letzten Woche vor den Ferien als auch in den ersten zwei Wochen nach den Ferien die Ansteckungsgefahren minimiert. Deshalb bitte ich alle Erziehungsberechtigten Ihre Kinder entsprechend davon zu überzeugen, die Masken freiwillig in den Klassenräumen und Fluren zu tragen.
Es ist ebenfalls geplant, dass es nach den Osterferien keine Testungen mehr geben soll. Gerne möchten wir als Schule weiterhin Tests ermöglichen, wenn Schüler*innen das Gefühl haben, es ginge ihnen nicht gut. Oft hatten sie ein gutes Gefühl dafür, wenn ein zusätzlicher Test stattfinden sollte.
Quarantäneregelung
22.02.2022
Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren).
Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Schulleitung.
Alles Gute!
Ch. Feldmann
31.01.2022
Quarantäneregeln
Es ist nicht immer einfach, in Bezug auf die Quarantäneverpflichtung sicher zu sein. Der nachfolgende Elternbrief bietet Unterstützung an.
Die Informationen aus der Bezirksregierung
Hygieneplan
Die Schule orientiert sich am Musterhygieneplan des Ministeriums